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Wenn es einmal nicht klappt.

Stornobedingungen und Stornoversicherung (Hotelstorno Plus)

 

Stornogebühren

Folgende Leistunge sind in diesem speziell für den Österreichurlaub entwickelten Versucherungspaket enthalten:

  • Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise: bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
  • Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements: bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
  • Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
    a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten munterwegs: bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-
    b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre: bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-
  • Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung): bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–
  • Such- und Bergekosten: Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung): bis € 7.500,-
    Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weiter versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.

Prämie

  • Die Versicherungsprämie beträgt 5% des gebuchten Reisepreises. Berechnungsbeispiel:

    Reisepreis € 1.000,- x 5% = € 50,- Versicherungsprämie

    Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 31 Tage. Bitte beachten Sie, dass der maximal versicherbare Reisepreis (Höchstversicherungssumme) pro Person mit € 3.500,- und pro Buchung mit € 7.500,- limitiert ist.

Versicherte Gründe für Reisestorno und Reiseabbruch:

  • *Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
  • *Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;
  • *Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder);
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber;
  • Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
  • Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.

    * Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
    Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt.2 ERV-RVB Hotellerie 2005) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.

Versicherungsabschluss

  • Der Versicherungsabschluss muss gleichzeitig mit der Buchung oder Anzahlung (wenn die Buchung erst mit Ein-langen der Anzahlung zustande kommt) erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Reisestorno: Informieren Sie bitte sofort Ihren Gastgeber (Hotel, Pension,..) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und den Versicherer. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
  • Reiseabbruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort!
  • Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes u. nicht planmäßig beendeter Aufenthalt: Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der ERV ein.
  • Such- und Bergungskosten: Im Versicherungsfall informieren Sie bitte unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon oder Fax. Die EUROPÄISCHE verrechnet die Kosten direkt mit dem Bergeunternehmen vor Ort.

Vertragsgrundlage

  • Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Versicherungsbedingungen für Hotellerie (ERV-RVB Hotellerie 2005), die Sie unter www.europaeische.at oder direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.

Versicherer

  • Europäische Reiseversicherung AG, A-1090 Wien, Augasse 5-7. Sitz der Gesellschaft: Wien (Firmenbuch HG Wien, FN 55418y, DVR-Nr. 0490083). Adresse der Finanzmarktaufsichtsbehörde/Bereich Versicherungsaufsicht: Praterstraße 23, 1020 Wien.

    Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich an: Service Innendienst: Frau Veronika Frank – DW 390, Schadenabteilung: Frau Ulrike Naschenweng – DW 222. Europäische Reiseversicherung AG, A-1090 Wien, Augasse 5-7, Tel. +43/1/317 25 00, e-mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at

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