Kinderurlaub in Salzburg
Stornobedingungen Kinderhotel Felben
Stornogebühren
- Bis 3 Monate vor Reiseantritt kann die Reservierung kostenfrei storniert werden.
- 3 Monate bis 1 Monat vor Reiseantritt fallen 40 % des Arrangementpreises als Stornogebühren an.
- 1 Monat bis 1 Woche vor Reiseantritt fallen 70 % des Arrangementpreises als Stornogebühren an.
- In der letzten Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag, bei Nichtanreise und vorzeitiger Abreise fallen 90 % des Arrangementpreises als Stornogebühren an.
- Sollte das Zimmer oder Appartement wieder vermietet werden können, werden diese Tage nicht mitgerechnet.
Um Ihre Kosten bei einem Stornofall zu minimieren, arbeiten wir mit der Europäischen Reisestornoversicherung als Partner eng zusammen. Nachfolgend finden Sie die Leistungen der Stornoversicherung, die Sie direkt mit einer Buchung abschließen können.
Hotelstorno Plus der Europäischen Reiseversicherung
Leistungen der Hotelstorno Plus
1. Stornoschutz
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der
Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs bis 20 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 400,-
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen
Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten
vor Ort (inkl. Verpflegung) bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–
5. Such- und Bergungskosten
Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis max. 31 Tage in Europa.
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
Prämie
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises (Beispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie)
Als Reisepreis gilt der gesamte Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen. Bitte beachten Sie, dass die Höchstversicherungssumme pro Person mit € 4.000,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Die Mindestprämie beträgt € 5,- pro Versicherungsabschluss.
Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod*;
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist*;
- Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde*;
- schwere Schwangerschaftskomplikationen;
- bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber;
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
- Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag);
- Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 13 ERV-RVB Hotellerie 2007) sind nur versichert, wenn
sie unerwartet akut werden.
Versicherungsabschluss
Der Versicherungsabschluss muss gleichzeitig mit der Buchung oder Anzahlung (wenn die Buchung erst mit Einlangen der Anzahlung zustande kommt) erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Bei Stornoschutz
Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Gastgeber (z.B. Hotel, Pension, …) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und die EUROPÄISCHE. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
Bei Reiseabbruch
Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort!
Bei Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes/Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der EUROPÄISCHEN ein.
Bei Such- und Bergungskosten
Im Versicherungsfall informieren Sie bitte unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon oder Fax. Die EUROPÄISCHE verrechnet die Kosten direkt mit dem Bergeunternehmen vor Ort.
Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/50 444 00
Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für Hotellerie (ERV-RVB Hotellerie 2007), die Sie unter www.europaeische.at oder direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten.
Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.
Auskünfte und Informationen
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Service Center: Tel. +43/1/317 25 00, Fax +43/1/319 93 67
E-Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at
Versicherer
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, A-1020 Wien
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