Arbeiten im Kinderhotel Felben Aktuelle Stellenangebote

Lehrstellen

Wir stellen Lehrlinge in folgenden Bereichen ein.

Rezeption

Hotel- und Gastgewerbeassistent/in

Küche

Koch/Köchin

Restaurant

Restaurantfachmann/frau

Doppellehre Koch/Kellner

Gastronomiefachmann/frau

Wir bieten dir

  • Jahresstelle. Wir haben ca. 320 Tage im Jahr geöffnet. Im Frühjahr, entweder vor oder nach Ostern, haben wir ca. 20 Tage geschlossen. Im Herbst ist das Hotel ebenfalls ca. 20 Tage geschlossen. Das ist im Normalfall ab 1 Woche nach der Allerheiligen Woche. In dieser Zeit werden Überstunden und Urlaub abgebaut, die nicht während der Saison verbraucht wurden.
  • 5 oder 6-Tage-Woche
  • Alkoholfreie Getränke und Mahlzeiten während der Arbeitszeit. Frühstück, Mittagessen, Nachmittagsjause und Abendessen. Auch schweinefleischloses Essen ist bei Bedarf vorhanden.
  • Überstunden werden bezahlt. Entweder sind diese bereits im Lohn eingerechnet oder werden als Zeitausgleich (bezahlte Freizeit) abgegolten.
  • Urlaub ist auch während der Saison in Absprache möglich
  • Fixer freier Tag. Grundsätzlich kann sich jeder seinen „Wunschtag“ aussuchen. Wird dieser Tag bereits von einem andere Mitarbeiter genommen, ist dieser nur noch nach Absprache möglich
  • Der Dienstplan wird immer bereits in der Vorwoche erstellt. Kurzfristige Änderungen durch krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern sind allerdings möglich. Auch hier findet eine Absprache statt.
  • Arbeitskleidung wird teilweise gestellt

Wir erwarten von dir

  • Bereitschaft, auch am Abend und am Wochenende zu arbeiten.
  • Höflicher Umgang mit Erwachsenen und Kindern
  • Sehr gutes Deutsch. Die Sprache soll fließend sein. Akzente spielen keine Rolle.
  • Englisch. Man sollte sich mit dem Gast über Bestellungen oder Wünsche verständigen können.
  • Verständnis für Kinder. Da wir ein Kinderhotel sind (es sind bis zu 70 Kinder im Hotel), muss man immer mit Überraschungen rechnen.
  • Abgeschlossene Lehre und/oder Bereitschaft zur Weiterbildung. Weiterbildungen werden von uns übernommen, sofern sie für den Arbeitsbereich förderlich sind. Die Schulungen und Kurse müssen Berufs- bzw. Betriebsbezogen sein. Eine anteilsmäßige Verrechnung der Kurskosten an den Arbeitsnehmer findet bei vorzeitigem Austritt statt (die Aufteilung variiert je nach Kurskosten).